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Im Februar 2011 haben wir drei Videos mit dem SolarVenti SV30 aufgenommen. Im Video 1 sehen
Sie das Gerät. Im Video 2 die Innentemperatur am Gerät und im Video 3 die Innentemperatur im
Raum nach circa 3m Rohrlänge und zwei Bögen 90 Grad.
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BAFA-Förderung
Seit dem 30.05.2011 kann für die SolarVenti Modelle SV14 und SV30 die BAFA Förderung für Solarkollektoranlagen (auch Luft-
kollektoren) beantragt werden. Bitte beachten Sie: Es gelten grundsätzlich immer vorrangig die aktuellen BAFA-Richtlinien!
Alle anderen Modelltypen (gilt auch für SolarVenti Hybrid, die FreelineModelle SV12 und SV28 sowie der Rounded SV9) bekommen keine
Förderung durch die BAFA.
Die BAFA Förderung gilt nur im Gebäudebestand, nicht im Neubau.
Gebäudebestand:
Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich
um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein
Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.
Für Luftkollektoranlagen gelten von den allgemeinen Richtlinien etwas abweichende Bestimmungen. Im folgenden sind die wichtigsten Bestimmungen und Voraussetzungen
zusammengefasst.
Über das BAFA sind Luftkollektoren zu folgenden Bedingungen förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von Solar(Luft-)kollektoranlagen bis einschlielich 40 m² Bruttokollektorfläche mit
Ausnahme von Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung (Luftkollektoren sind nur zur Raumerwärmung förderfähig)
• Mindestanlagengröße ist ein Luftkollektor > 1m² Bruttofläche Ein hydraulischer Abgleich (wie bei solarthermischen Anlagen) ist nicht erforderlich
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die
gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte für Umsatz und Beschäftigte unterschreiten, gemeinnützige Organisationen, kleine und mittlere Unternehmen im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EG)
Nummer 800/2008 (Allg. Gruppenfrei-stellungsverordnung).
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde oder errichtet
werden soll, sowie für von diesen beauftragte Energiedienstleistungsunternehmen, (Contractoren). Pächter, Mieter oder Contractoren benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des
Anwesens, die Anlage errichten und betreiben zu dürfen. Weitere Einzelheiten sind in den MAP Richtlinien zu finden.
Wann ist der Antrag zu stellen:
• Die Anträge sind nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Wichtiges zum Antrag
• Eigenmontage ist kein Problem, einfach ankreuzen und keinen Installateur eintragen • Luftkollektoren dienen immer der Raumheizung (ankreuzen)
Wo gibt es Antragsformulare und die Richtlinien:
• Auf der Internetseite des BAFA finden sich alle Dokumente in der Rubrik Energie (Antrag und Richtlinien). www.bafa.de
Förderhöhe:
Basisförderung: 120,- €/m² angefangene Bruttokollektorfläche, Kombinationsbonus (eventuell auch möglich, ist noch nicht geklärt): 600,- € pro Anlage bei gleichzeitiger Installation einer
förderfähigen Biomasseanlage (Pelletskessel, Holzvergaserkessel) oderWärmepumpe. Die Vergütungssätze gelten bis zum 30.12.2011, danach sinkt die Basisfrderung auf 90,- € und
der Kombinationsbonus auf 500,- €.
Beispiel 1: Ferienhaus Baujahr 2008, mit Zentralheizung (auchWohnhaus oder irgendein Gebäude mit fest verbundenem Heizsystem)
a) Ein SV14 = 1,4m² Bruttokollektorfläche = 2x 90,- = 180,- € Zuschuss
b) Ein SV30 = 3,06m² Bruttokollektorfläche = 4x 90,- = 360,- € Zuschuss
c) Zwei SV14 = 2,8m² Bruttokollektorfläche = 3x 90,- = 270,- € Zuschuss
d) Zwei SV30 = 6,12m² Bruttokollektorfläche = 7x 90,- = 560,- € Zuschuss
Beispiel 2:Wohnhaus Baujahr 1999, mit Zentralheizung, es wird gleichzeitig ein neuer, förderfähiger Pelletskessel eingebaut
Ein SV30 = 3,06m² Bruttokollektorfläche = 4x 90,- = 90,- € Zuschuss
Kombinationsbonus für Biomassekessel und Solaranlage = ?,- Zuschuss
Bitte beachten: der Erhalt des Kombinationsbonus ist ohne Gewähr, sollte aber gem Richtlinien möglich sein.
Beispiel 3: Neubau Baujahr 2010
Kein Zuschuss möglich da das Haus nicht in den Gebäudebestand fällt (vor dem 01.01.2009).
Dieses Blatt ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen, auf die Richtigkeit der Aussagen übernehmen wir keine Gewähr.
Es sind in jedem Fall die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt maßgebend.
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